Was ist Outplacement/NewPlacement?
Die Berater im Outplacement/Newplacement Prozess begleiten Menschen in der schwierigen Phase des Jobverlustes und der Neuorientierung durch professionelles Coaching und kompetente Beratung. Sie helfen sich der eigenen Fähigkeiten bewusstzumachen und die freigewordenen Ressourcen konstruktiv für den beruflichen Wiedereinstieg zu nutzen.
Die Kündigung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin*– ob aus betrieblichen oder persönlichen Gründen – bedeutet für diese/n neben einer beruflichen Neuorientierung oft auch eine persönliche Krise. Zudem befindet er sich in einer Situation, in der er in der Regel länger nicht war: Er muss sich bewerben.
Die Outplacementberatung findet idealerweise in Form von Einzelsitzungen statt. Der/die Outplacementberater/in erstellt gemeinsam mit dem Kandidaten eine Übersicht über dessen Fähigkeiten und Kompetenzen. Anhand des Kompetenzprofils werden die Karriereperspektiven am aktuellen Arbeitsmarkt analysiert. Sind die Ziele für den weiteren beruflichen Weg geklärt, unterstützt der Berater den Kandidaten bei der Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen.
Folgende Fragen werden dabei geklärt: Wie bewerbe ich mich richtig? Wo finde ich die passende Kontakte und Stellen? Ist mein Lebenslauf auf dem neuesten Stand? Wird die Bewerbung den heutigen Anforderungen gerecht?
Gemeinsamt mit ihrem Berater bereiten Bewerbungssituationen wie Vorstellungsgespräch oder Assessmentcenter vor. Denn auch die wirkungsvolle Selbstpräsentation kann erfolgreich trainiert werden.
Der Berater stellt Kontakte her, vermittelt und zeigt Ihnen sinnvolles Netzwerken.
Wir begleiten Sie bis ein passendes Angebot vorliegt und auch während der schwierigen Eingewöhnungsphase der Probezeit. Gemeinsam mit dem Anwalt besprechen wir auch den neuen vorliegenden Arbeitsvertrag.
Betroffene Mitarbeiter
Für Sie als Mitarbeiter bietet die Outplacementberatung die Möglichkeit, die für Sie schwierige Phase konstruktiv zu nutzen. Es können sich ganz neue berufliche und persönliche Perspektiven entwickeln – von Branchenwechsel bis hin zur Selbstständigkeit.
Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Stellensuche – auch bis zum Ende der Probezeit. Dabei profitierten Sie vom Know-how und vom Netzwerk des Beraters/der Beraterin. Dies ist besonders für Führungskräfte von Vorteil, da vakante Stellen im Management häufig nicht öffentlich ausgeschrieben werden.
Die Kosten der Outplacementberatung trägt in vielen Fällen der Arbeitgeber – wenn dies im Aufhebungsvertrag niedergeschrieben ist, dazu haben Sie hier im Netzwerk die kompetenten Arbeitsrechtler.
Arbeitgeber
Für Sie als Arbeitgeber ist das Ermöglichen einer Outplacementberatung für Ihren Mitarbeiter doppelt sinnvoll. Zum einen gehört die konsequente Begleitung des Mitarbeiters von Anfang bis Ende des Arbeitsverhältnisses inzwischen zum Selbstverständnis einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung. Zum anderen hat ein angemessener Umgang mit den Mitarbeitern, auch im Fall der Trennung, eine positive Wirkung auf das Arbeitgeberimage. Es sorgt auch innerhalb des Unternehmens für den Erhalt eines gesunden Betriebsklimas. Denn scheidende Mitarbeiter tragen positive wie negative Erfahrungen beim Arbeitsplatzverlust an ihre Ex-Kollegen weiter.
Außerdem können Rechtstreitigkeiten durch das Anbieten einer Outplacementberatung in den meisten Fällen vermieden werden. Diese sind für beide Seiten anstrengend und mit erheblichen Kosten verbunden.
Betriebsräte
Sie als Betriebsräte wissen längst, dass eine Outplacement/Newplacementberatung im Falle einer unvermeidlichen Kündigung dem betreffenden Mitarbeiter mehr nutzt als eine Abfindung. Denn diese eröffnet dem gekündigten Mitarbeiter im Regelfall keine berufliche Perspektive. Als Interessenvertreter der Arbeitnehmer sollte sich der Betriebsrat daher in Verhandlung mit der Geschäftsleitung für eine Outplacement/Newplacementberatung als Möglichkeit zu einem sozial verträglicheren Personalabbau aussprechen.