Kündigung wegen fehlender charakterlicher Eignung …. oder verhaltensbedingte Kündigung. Irgendwo dazwischen dürfte der Fall anzusiedeln sein … wenn man die moralischen Maßstäbe der Katholischen Kirche im Arbeitsrecht zu Grunde legt.
Wenn man böse wäre, würde man sagen: Die Katholen lernen es nicht.
Wieder einmal geistert eine Kündigung wegen Verstoßes gegen die Vorstellungen vom Familienleben in der Katholischen Kirche durch die Presse. Und wiedereinmal wird das Verfahren einen Verlierer haben: Die katholische Kirche.
Dieses mal geht es um die Leiterin einer Kindertagesstätte, die ihre Kündigung zum 31. August 2012 erhielt.
Jahrzehntelang konnte sich die Kathoilische Kirche – wie auch jede andere Religionsgemeinschaft – auf Sonderregelungen im Arbeitsrecht berufen .. bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zwei Fälle entschied:
1. Den Fall eines ehebrechenden Organisten.
2. Den Fall des europäischen Pressesprechers der Mormonen.
Und es ging so aus, wie es sich insbesondere die katholische Kirche nicht gewünscht hätte:
Grds. hat jeder Mensch ein Recht auf Privatsphäre.
Und den Arbeitgeber geht es nichts an, was ein Mensch in seinem Privatleben macht.
Einzige Ausnahme: Wenn ein Mensch in einer Organisation eine besonders herausgehobene Position innehat.
Das war bei dem im Verborgenen wirkenden Organisten nicht der Fall, wohl aber bei dem Europäischen Pressesprecher der Mormonen.
Und so kam es, daß der Organist den Prozess gewann und der andere nicht.
Die Folgen für die Katholische Kirche sind – arbeitsrechtlich – verheerend. Denn praktisch sind in der katholischen Kirche alle wichtigen Positionen mit Priestern besetzt, die unter dem Zölibat leben. Und so entschied im letzten Jahr folgerichtig das zuständige Arbeitsgericht den Fall des Chefarztes einer Düsseldorfer Klinik zu Gunsten des “Ehebrechers”.
Hier gehts zum Beitrag auf Spiegel-Online: