Die betriebsbedingte Kündigung ist die am häufigsten auftretende Kündigung. Gleichzeitig ist sie – mit der verhaltensbedingten Kündigung – die am schwersten durchzusetzende Kündigungsart.
Betriebsbedingte Kündigungen werden von den Arbeitsgerichten in drei Phasen geprüft:
- In der ersten Phase ist der Wegfall des Arbeitsplatzes aufgrund wichtiger betrieblicher Erfordernisse festzustellen, die der Weiterbeschäftigung entgegenstehen.
- In der zweiten Phase ist das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen zu prüfen.
- In der dritten Phase wird die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers unter sozialen Gesichtspunkten überprüft.
Wenn eine der drei vorherigen Voraussetzungen nicht erfüllt ist, ist die Kündigung unwirksam.