Betriebsbedingte Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung ist die am häufigsten auftretende Kündigung. Gleichzeitig ist sie – mit der verhaltensbedingten Kündigung – die am schwersten durchzusetzende Kündigungsart.

Betriebsbedingte Kündigungen werden von den Arbeitsgerichten in drei Phasen geprüft:

  • In der ersten Phase ist der Wegfall des Arbeitsplatzes aufgrund wichtiger betrieblicher Erfordernisse festzustellen, die der Weiterbeschäftigung entgegenstehen.
  • In der zweiten Phase ist das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen zu prüfen.
  • In der dritten Phase wird die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers unter sozialen Gesichtspunkten überprüft.

Wenn eine der drei vorherigen Voraussetzungen nicht erfüllt ist, ist die Kündigung unwirksam.

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