Oktober 7

Befristung und Klageart

Behauptet ein Arbeitnehmer, eine Befristung sei überhaupt nicht vereinbart worden, ist dies nicht mit der Befristungskontrollklage nach § 17 TzBfG, sondern mit einer allgemeinen Feststellungsklage geltend zu machen.

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.01.2013 – 9 Sa 366/12


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